Sondermodule über 4m Höhe ade – Vereinfachung bei Steckersolar

Ab Mitte 2022 wurden zahlreiche Vereinfachungen und Verbesserungen bei der Nutzung von Photovoltaikmodulen eingeführt. Beispiele hierfür sind das EEG 2023 sowie die Ende 2022 beschlossenen Steuervereinfachungsmaßnahmen.

Nun kommt eine unerwartete Erleichterung: Nachdem zuvor immer wieder betont wurde, dass bei Photovoltaikgeräten, die in einer Höhe von mehr als vier Metern montiert werden, der Einsatz spezieller Photovoltaikmodule (Glas/Glas) zwingend erforderlich ist, wurde dies nun neu dargestellt: Der Bautechnikausschuss beriet in seiner Sitzung. Die vorangegangene Sitzung kam zu dem Schluss, dass steckbare Photovoltaikgeräte keine Bauprodukte im Sinne der nationalen Bauvorschriften sind. Damit entfällt die Vorgabe, dass in steckerfertigen Photovoltaikanlagen nur noch Module mit AbZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder Kunststoffmodule verwendet werden dürfen.
Bisher wurde dies in der Praxis ohnehin kaum berücksichtigt: Nur wenige Module auf dem deutschen Markt verfügten über ein solches „AbZ“-Zertifikat. Auch darauf achten die Hersteller und Installationsbetriebe nicht immer. Aufgrund ihres geringeren Gewichts und der besseren Verarbeitbarkeit werden häufig Kunststoffmodule wie z.B. SunMan Ultraleicht-Modul Light – SunMan FLEX SMF310-5x12DW oder auch Sunport 380 Watt Flexmodule mit Öse verwendet; Dieses Argument spricht nach wie vor für den Einsatz dieser Module bei höheren Gebäudehöhen. Aber jetzt können die #Energiewendetäter:innen auch Standardmodule wie z.B. unser österreichisches Produkt https://emove.online/produkt/balkonkraftwerk-solarmodul-1-2-personen-haushalt/ ohne zusätzliche Spezialzertifikate nutzen.

Befestigung nur mit absolut sicheren Lösungen
Wichtig ist bei allen Modulen, dass eine sehr stabile Installation, wie z.B. unser geprüftes Solar-Hook System eMOVE Haken für Balkongeländer eckig für Solar Modul Geländerprofil Balkonkraftwerk im Set unbedingt erforderlich ist. Schon bald dürften die ersten Herbststürme über das Land ziehen, Fotos von abgestürzten Photovoltaikmodulen wollen wir nicht sehen.
Auch die Begründung des Rates, dass steckbare Photovoltaikgeräte nicht fest mit dem Gebäude verbunden seien, weist darauf hin, dass diese Vereinfachung für die Montage von Photovoltaikfassaden nicht anwendbar sei. Da Photovoltaik-Fassaden fest angebracht sind und in der Regel Teil des Gebäudes sind, gelten die gleichen Regelungen wie für Module, die als Garagendächer (also ohne separate Überdachung unter den Modulen) errichtet werden. Die offizielle Bekanntmachung des DIBt erscheint hoffentlich in Kürze.
Einige Medien verfügen derzeit über eine Bestätigung des Ausschussvorsitzenden, sodass diese als relativ zuverlässig gelten kann. Da die Entscheidung des Gutachtergremiums derzeit nirgendwo nachzulesen ist (außer in Medienberichten), will das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) „so schnell wie möglich“ Informationen darüber veröffentlichen.


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