800 Watt Balkonkraftwerk und vereinfachte Anmeldung?

Tja, so schnell oder sollen wir sagen, so langsam kann es politisch gehen.

Die 800-Watt-Grenze für Balkonkraftwerke wurden in diesem Jahr wirklich heiß diskutiert. Unser Standpunkt dazu war immer klar und es ist auch ein Fakt, das der größte Teil aller BKW-Betreiber*innen mit 600VA Wechselrichterleistung den sauber erzeugten Strom überhaupt nicht direkt verbrauchen. Umso fragwürdiger ist natürlich, warum hier medial immer wieder dafür geworben wurde, noch mehr Strom zu produzieren, obwohl dieser an Stromkonzerne teils versteckt und ohne Vergütung eingespeist wird.

Da der Bundestag ohnehin erst das komplette Solarpaket I verabschieden muss, um z.B. die 800VA Grenze und Vereinfachung bei der Anmeldung für Balkonkraftwerke zu ermöglichen, müssen wir erst einmal abwarten, denn die ursprünglich anvisierte Einführung zum 1. Januar 2024 wurde komplett verpasst und auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wir sehen hier aber dennoch einen kleinen Vorteil bei den bisherigen Regelungen (ganz klar ausgenommen davon: Schukosteckerregelung, bürokratischer Unfug bei der Anmeldung)

Es können wir bisher auf der DC (Gleichstromseite) auch mehr Module an den Balkon oder auf dem Dach montiert werden. 4,6, 8 oder mehr. Die Begrenzung auf der AC (Wechselstromseite) was die Einspeisung ins Haus angeht, ist auf 600W begrenzt. Überschüssigen, nicht genutzten Strom können wir jederzeit und komfortabel in unserer Zendure SolarFlow speichern und mit max. 600VA wieder einspeisen. Also, kaufe jetzt, sogar mit 0% Finanzierung ein 600VA Balkonkraftwerk bei uns und Du bist immer mit Deinem Strom im reinen 😉


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