Steuervorteil für Elektro-Autos als Dienstwagen

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung, durch die eine stärkere Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen unterstützt und damit ein Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen und Luftschadstoffen sowie zur Dekarbonisierung im Straßenverkehr erreicht werden kann.

Ab sofort lohnt der Umstieg auf Elektromobilität.
Denn die Privatnutzung eines “normalen” Dienstwagens wird mit 1% des Listenpreises (inklusive Sonderausstattung) pro Kalendermonat versteuert. Für Elektrofahrzeuge die zwischen 2019 und Ende 2021 gekauft werden, sinkt dieser Wert nun auf
0,5 %.


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