Konjunkturpaket 2020 – Förderung von Elektroautos

Auch wenn wir grundsätzlich der Meinung sind, dass es eigentlich Innovationsprämien oder Förderprämien für sämtliche, nachhaltige Mobilitätskonzepte, (Rad, ÖPNV, Bahn usw.) anstatt nur für Autos geben sollte, kann sich dieses Paket doch sehen lassen.

Auch im Hinblick auf die künftige Ladeinfrastruktur in Deutschland werden über 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dies ist ein wesentlicher und notwendiger Schritt, um überhaupt die Elektromobilität weiter und zügig voranzutreiben.  Hier bedarf es jetzt allerdings noch schnellere  Genehmigungsverfahren, damit auch Privatpersonen in den Genuss der Förderung für private Ladeinfrastruktur kommen können.

Wir sind also mehr als dankbar, dass sich die Bundesregierung jetzt nicht hat erweichen lassen, eine Prämie für klimaschädliche Verbrennungsfahrzeuge zu gestatten, um die Halde leer zu bekommen, wie es Verkehrsminister oder anders, der beste Aussendienstmitarbeiter der Autobranche Andreas Scheuer Mitte Mai im Bundestag forderte, um weiter Verbrennungsfahrzeuge nachproduzieren zu können. Am 3. Juni konnte man sich dann endlich einigen und der Bund hat das Konjunkturpaket beschlossen und damit auch über eine Innovationsprämie für einen Autokauf abgestimmt. Dies sind die Kaufprämien welche ab dem 1. Juli 2020 Gültigkeit haben und bereits schon jetzt bei vielen Anbietern und Herstellern reingerechnet werden.

1. Innovationsprämie

Der Anteil am Umweltbonus wird vom Staat verdoppelt und der Herstelleranteil an der Gesamtsumme bleibt gleich. Da wir die Sinnhaftigkeit von Plug-in-Hybriden infragestellen, zeigen wir hier nur die Fördersummen für reine Elektroautos. Die neue Förderung gilt befristet bis Ende des Jahres 2021.

  • Elektroautos bis 40.000 € netto Listenpreis: 9.000 €
  • Elektroautos von 40.000 bis 65.000 € netto Listenpreis: 7500 €
  • Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 %. vorübergehend bis 31. Dezember 2020

Förderung für gebrauchte Elektroautos?

Ja, auch das wäre möglich, denn der erhöhte Umweltbonus schließt auch junge Gebrauchte mit ein. Allerdings muss das Gebrauchtfahrzeug eine Haltedauer von mindestens vier und maximal acht Monaten vorweisen und er darf nicht mehr wie 8000 km zurückgelegt haben.

Wie sieht es mit steuervorteilen für Elektroautos aus?

Neben den direkten Förderungen bei einem Kauf von einem Elektrofahrzeug sind alle batterieelektrischen Autos bis zum 31. Dezember 2020 volle 10 Jahre von der KFZ Steuer befreit. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit verkauft und tritt ein Halterwechsel ein, bleibt die Befreiung davon unberührt.

Auch die Anfang 2019 eingeführte neue Dienstwagenregelung für Elektrofahrzeuge hat es in sich. Das Fahrzeug muss pauschal nur noch mit 0,5% des Listenpreises versteuert werden. Selbst das Aufladen des Autos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.


Füge einen Kommentar hinzu

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert