Los geht’s und ab nächster Woche können für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter Förderungen beantragt werden.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten Quelle: www.kfw.de
Bitte beachten Sie, das die max. Ladeleistung von 11kw nicht überschritten wird und ausschließlich mit sauberem Strom versorgt werden darf. Gerne geben wir hier unsere Empfehlungen.
Unsere Ladesäulen und Wallboxen erfüllen sämtliche Vorgaben und sind gemäß der Liste förderungswürdig.